Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten (ElektroG)
Besitzer von Altgeräten können diese aufgrund der Pflicht zur unentgeltlichen Rücknahme bei Vertreibern abgeben. Dies sind im Einzelnen:
- Größere Elektrofachmärkte (also Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 ㎡.
- Lebensmittelläden mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 ㎡, die mehrmals pro
Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
- Diese Händler müssen beim Verkauf eines neuen Elektrogeräts ein Altgerät der gleichen Art kostenfrei zurücknehmen (1:1 - Rücknahme); dies gilt auch für Lieferungen nach Hause.
- Diese Händler müssen bis zu drei kleine Altgeräte (keine äußere Abmessung größer als 25 cm) kostenfrei im Verkaufsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe zurücknehmen, ohne dass dies an einen
Neukauf geknüpft werden darf (0:1 - Rücknahme).
- Rücknahmepflichten gelten auch für den Versandhandel, wobei die Pflicht zur 1:1 - Rücknahme im privaten Haushalt nur für Großgeräte (eine Kantenlänge > 50 cm) gilt; für die 1:1 - Rücknahme
von Lampen, Kleingeräten und kleinen ITK-Geräten sowie die 0:1 - Rücknahme müssen Versandhändler Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher bereitstellen.
Besitzer von Altgeräten können diese auch im Rahmen der durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von
Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung sichergestellt ist.
Mehr dazu im Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen der Stiftung ear.
Personenbezogene Daten (ElektroG)
Alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten werden darauf hingewiesen, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.
Informationen in Bezug auf die Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben nach § 10 Absatz 3 und § 22 Absatz 1 ElektroG
Entsprechende Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit (BMU).
WEEE-Registrierungsnummer (ElektroG)
Unter der Registrierungsnummer DE 93788686 sind wir bei der stiftung ear, Nordostpark 72, 90411 Nürnberg als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten registriert.
Nach §18 bzw. §18 BattG müssen wir als Händler von Batterien unserer Informationspflicht nachkommen. Nachfolgende erhalten Sie die notwendigen Informationen, die mit dem Kauf eine Batterie
einhergehen.
Möglichkeit der Rückgabe von Batterien und Akkumulatoren (BattG)
- Die Entsorgung über den Hausmüll, wie bspw. die Restmülltonne oder die Gelbe Tonne ist untersagt. Die korrekte Entsorgung erfolgt über spezielle Sammel- und Rückgabestellen. Adressen
kostenfreier Rückgabestellen können Sie von Ihrer Stadt- oder Kommunalverwaltung erhalten.
Abfallvermeidungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Vermeidung von Müll (BattG)
- Vermeiden Sie, wo möglich, die Entstehung von Abfällen bei Alt-Batterien. Bitte achten Sie bei Ihrer Wahl auf wieder aufladbare Akkumulatoren oder Batterien mit einer längeren Lebensdauer.
Bitte vermeiden Sie die Vermüllung des öffentlichen Raums, indem Sie Batterien korrekt entsorgen, anstatt sie achtlos liegenzulassen.
Möglichkeiten der Wiederverwendung von Altbatterien (BattG)
- Bitte prüfen Sie Möglichkeiten, die Batterie, anstatt der Entsorgung einer Wiederverwendung zuzuführen, beispielsweise durch die Rekonditionierung oder die Instandsetzung der Batterie.
Mögliche Auswirkungen der in Batterien enthaltenen Stoffe auf die Umwelt und auf die menschliche Gesundheit (BattG)
- Batterien können chemische Gefahrenstoffe enthalten, die sowohl die Umwelt belasten und die Gesundheit von Menschen und Tieren gefährden. Insbesondere beim Umgang mit lithiumhaltigen
Batterien ist Vorsicht geboten, da sich diese zudem bei unsachgemäßer Behandlung leicht entzünden können und Brände verursachen können.
Getrennte Sammlung und Verwertung (BattG)
- Batterien und Akkumulatoren, die in Elektrogeräten enthalten sind und zerstörungsfrei entnommen werden können, müssen getrennt von diesen entsorgt werden. Die getrennte Sammlung und
Verwertung leistet einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Umwelt und Vermeidung von Gefahren für die Gesundheit.,
Sammel- und Verwertungsquoten
Die EU-Mitgliedsstaaten sind nach der Batterie-Richtlinie verpflichtet, Daten zu Alt-Batterien zu erheben und diese an die Europäische Kommission zu übermitteln. Auf der
Webseite des BMUV finden Sie weitere Informationen hierzu.